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AG Ettlingen, 22.01.2010 - 3 C 337/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Kollision mit einem ohne zwingenden Grund abbremsenden Vordermann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Ettlingen, 22.01.2010 - 3 C 337/09
Der Bundesgerichtshof hat eine Schätzung auf dieser Grundlage wiederholt ausdrücklich gebilligt (BGH NJW 2009, Seite 58). - OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06
Ermittlung angemessener Mietwagenkosten
Auszug aus AG Ettlingen, 22.01.2010 - 3 C 337/09
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Versicherungsrecht 2008, Seite 92) sowie der Berufungskammer des Landgerichts Karlsruhe (Urteil des Landgerichtes Karlsruhe vom 28.01.2009, Aktenzeichen 1 S 135/08). - LG Karlsruhe, 22.02.2008 - 9 S 418/07
Auszug aus AG Ettlingen, 22.01.2010 - 3 C 337/09
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Karlsruhe für ersparte Eigenaufwendungen einen Abschlag von in Höhe von 5 % vorzunehmen (Urteil des Landgerichtes Karlsruhe vom 22.02.2008, Aktenzeichen 9 S 418/07). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Ettlingen, 22.01.2010 - 3 C 337/09
Bezüglich der entstandenen Mietwagenkosten ist auszuführen, dass die Beklagte nach § 115 VG in Verbindung mit § 7 StVG in Verbindung mit § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nur diejenigen Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand zu ersetzen hat, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der konkreten Lage zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH, Senatsurteil vom 09.05.2006, Aktenzeichen VI ZR 117/05).
- AG Hamburg-Altona, 21.03.2012 - 319a C 255/11
Mithaftung eines ohne zwingenden Grund abbremsenden Fahrzeugführers bei einem …
Entgegen der Ansicht der Klägerin kann für die Beurteilung der Haftungsquote nicht die Entscheidung des AG Ettlingen, Urteil vom 22.01.2010, Az. 3 C 337/09, herangezogen werden.